LEASING

Das Wort „Leasing“ kommt aus dem Englischen („to lease“) und bedeutet „überlassen, mieten“, genaugenommen „gegen Entgelt zur Nutzung überlassen“.

Beim Leasing wird zwischen reinen Mietverträgen wie Operating-Leasing und dem klassischen Finanzierungsleasing unterschieden. Letzteres wird umgangssprachlich auch als Mietkauf bezeichnet, da diese Art von Leasingverträgen sowohl Elemente eines Kaufvertrages als auch eines Mietvertrages enthält.

Für den privaten Leasingkunden bietet Finanzierungs-Restwert-Leasing den Vorteil, dass das Leasingentgelt (die Monatsrate) in der Regel niedriger ist als eine vergleichbare Kreditrate, da beim Kredit über die Laufzeit der gesamte Kaufpreis ohne Restwert rückgeführt wird.

Für Unternehmen, Organisationen und die öffentliche Hand bietet Leasing einfache und flexible Alternativen zum Kauf und zur Kreditfinanzierung. Der große Vorteil dabei ist, dass man Investitionsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge am neuesten Stand der Technik nutzen kann, ohne dass dabei hohe Kosten für die Anschaffung anfallen.

Sie rufen mich an unter +43(650)4001988 oder schreiben mir eine Email an office@fahler.at.

Unterlagen zum Kaufobjekt bzw. Verträge über bestehende Verbindlichkeiten.

Die buchhalterische Behandlung ist abhängig von der Art des Leasinggeschäftes, vom Inhalt des Leasingvertrages und allfälliger Nebenvereinbarungen. Ob der Leasinggegenstand beim Leasinggeber oder Leasingnehmer aktiviert und abgeschrieben wird, ist von der wirtschaftlichen Betrachtung des konkreten Geschäftsfalles abhängig, für die u.a. das Steuerrecht Kriterien liefert.

Ja, wenn das Kfz noch leasingfähig ist. D.h. wenn beim Ankauf des Kfz noch ein Vorsteuerabzug möglich ist – dies ist dann der Fall, wenn der Vorbesitzer ein Autohändler oder eine Leasinggesellschaft ist. IdR wird die Leasingfähigkeit durch den Verkäufer deklariert.

Meine Einzugsgebiete sind neben den Bezirkshauptstädten auch Marktgemeinden wie Kalsdorf, Premstätten, Seiersberg, Lannach, Lieboch und Feldkirchen.